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* Datenschutz
Ja, ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erfasst und gespeichert werden. Ich willige darin ein, dass die von mir überreichten Informationen und Kontaktdaten dazu verwendet werden, mit mir anlässlich meiner Kontaktaufnahme in Verbindung zu treten, hierüber zu kommunizieren und meine Anfrage abzuwickeln. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Daten werden auch ohne meinen Widerruf gelöscht, wenn sie für die Bearbeitung des Geschäftsvorgangs nicht mehr benötigt werden unter Berücksichtigung bestehender Aufbewahrungsfristen. Wir nehmen den Schutz aller persönlichen Daten sehr ernst und behandeln diese vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Aus diesem Grund halten wir uns im Rahmen unseres Bewerber- sowie Personalmanagements strikt an das Bundesdatenschutzgesetz in seiner aktuellsten Fassung.
Impressum von Strömer & Hering (S&H)
Strömer & Hering GmbH
Industrie- und Personalservice
Gotenstr. 3a
D - 26723 Emden
fon: +49 (0) 49 21 / 936 99 80
fax: +49 (0) 49 21 / 936 99 84
mail: info@stroemer-hering.com
Handelsregister Aurich: HRB 200568
U.St.Ident-Nr.: DE 256138407
Steuer-Nr.: 58/200/08932
Haftungshinweis:
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Aktualisiert ( 24. Mai 2018)
Allgemeine Geschäftsbedingung
1. Behördliche Genehmigung
Die Strömer & Hering GmbH besitzt die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, ausgestellt durch die Regionaldirektion Niedersachsen der Bundesagentur für Arbeit.
2. Rechtsstellung der Mitarbeiter von der Strömer & Hering GmbH
Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen Mitarbeiter von der Strömer & Hering GmbH und Kunde begründet.
Während des Einsatzes unterliegen Mitarbeiter von der Strömer & Hering GmbH den Arbeitsanweisungen des Kunden und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das gilt für alle vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren.
Änderungen von Einsatzdauer, Arbeitszeit und Arbeitstätigkeit können nur zwischen der
Strömer & Hering GmbH und dem Kunden vereinbart werden.
3. Auswahl der Mitarbeiter von der Strömer & Hering GmbH
Die Strömer & Hering GmbH stellt dem Kunden sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüfte Mitarbeiter von der Strömer & Hering GmbH zur Verfügung. Bei berechtigten Beanstandungen, die der Kunde innerhalb der ersten sechs Stunden nach Arbeitsaufnahme der Mitarbeiter von Strömer & Hering GmbH meldet, werden bis zu sechs Arbeitsstunden nicht berechnet. Die
Strömer & Hering GmbH kann auch während des laufenden Einsatzes Mitarbeiter von der Strömer & Hering GmbH gegen andere, in gleicher Weise geeignete Mitarbeiter von der Strömer & Hering GmbH austauschen, sofern hierdurch nicht berechtigte Interessen des Kunden verletzt werden.
4. Einsatz der Mitarbeiter von der Strömer & Hering GmbH
Der Kunde setzt Mitarbeiter von der Strömer & Hering GmbH ausschließlich an dem Ort und für die Tätigkeiten ein, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart wurden. Er lässt die Mitarbeiter von der Strömer & Hering GmbH nur die entsprechenden Arbeitsmittel beziehungsweise Maschinen verwenden oder bedienen.
Außerdem setzt der Kunde Mitarbeiter von der Strömer & Hering GmbH nicht für die Beförderung von Geld oder zum Geldinkasso ein und stellt der Strömer & Hering GmbH insoweit ausdrücklich von allen Ansprüchen frei. Der Kunde zahlt Mitarbeitern von der Strömer & Hering GmbH keine Geldbeträge aus, auch keine Löhne oder Reisekostenvorschüsse.
5. Allgemeine Pflichten von der Strömer & Hering GmbH
Die Strömer & Hering GmbH verpflichtet sich, allen Arbeitgeberpflichten nachzukommen, das heißt insbesondere, sämtliche arbeits-, sozial- und lohnsteuer-rechtlichen Bestimmungen einzuhalten sowie die entsprechenden Zahlungen sach- und fristgerecht zu leisten.
6. Allgemeine Pflichten des Kunden
Der Kunde hält beim Einsatz von Mitarbeitern von der Strömer & Hering GmbH die für seinen Betrieb geltenden gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts (insbesondere Arbeitszeit und Arbeitssicherheit) ein. Hierzu ermittelt und dokumentiert er die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen sowie eventuell daraus resultierende Arbeitsschutzmaßnahmen. Der Kunde macht die Mitarbeiter von der Strömer & Hering GmbH vor Beginn der Arbeit mit den einschlägigen Unfallverhütungs-vorschriften des jeweiligen Arbeitsplatzes vertraut und stellt die erforderliche Sicherheitsausrüstung zur Verfügung.
Der Kunde gestattet der Strömer & Hering GmbH nach vorheriger Absprache den Zutritt zum Tätigkeitsort der Mitarbeiter von der Strömer & Hering GmbH, um sich von der Einhaltung der arbeitssicherheitstechnischen Maßnahmen zu überzeugen.
Bei einem Arbeitsunfall von Mitarbeitern von der Strömer & Hering GmbH ist der Strömer & Hering GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Unfallmeldung nach § 193 SGB VII vorgenommen werden kann.
Für eine eventuell notwendige behördliche Zulassung von Mehr- und Sonntagsarbeit wird der Kunde Sorge tragen. Darüber hinaus gibt der Kunde der Strömer & Hering GmbH die außergewöhnlichen Gründe für die Mehrarbeit unverzüglich bekannt.
7. Mitarbeitervergütung und Sozialleistungen
Für Mitarbeiter von der Strömer & Hering GmbH finden die zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (IGZ) und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossenen Branchentarifverträge sowie diverse Betriebsvereinbarungen Anwendung. Darin sind die Einkommensstrukturen und Sozialleistungen der Mitarbeiter von der Strömer & Hering GmbH abgesichert.
8. Abrechnung
Der Kunde verpflichtet sich, wöchentlich von einem bevollmächtigten Vertreter die geleisteten Arbeitsstunden auf dem Formular ‚Stundennachweis‘ prüfen und durch Unterschrift und Firmenstempel bestätigen zu lassen.
Können Stundennachweise am Einsatzort keinem Bevollmächtigten des Kunden zur Unterschrift vorgelegt werden, so sind die Mitarbeiter von der Strömer & Hering GmbH statt dessen zur Bestätigung berechtigt.
Der Rechnungsbetrag ist fällig vierzehn Tage ab Rechnungsdatum. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich auf Grund der vorgelegten Stundennachweise. Maßgebend für die Berechnung ist der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarte Stundentarif zu-züglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontzinssatz der Europäischen Zentralbank (Basiszins), mindestens jedoch 5%. Maßgeblich ist der Zahlungs- eingang bei der Strömer & Hering GmbH.
Für Einsätze außerhalb der Gemeindegrenzen werden die anfallenden Fahrtkosten berechnet. In diesen Fällen kann eine Auslösung innerhalb der gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Bestimmungen vereinbart werden.
Die regelmäßige Arbeitszeit der Mitarbeiter von der Strömer & Hering GmbH beim Kunden entspricht der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit.
Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, sowie Schicht,- Nacht, Sonn- und Feiertagsstunden etc. werden mit Zuschlägen berechnet, deren Höhe gesondert vereinbart werden.
9. Ausfall von Mitarbeitern von der Strömer & Hering GmbH
Höhere Gewalt Treten außergewöhnliche Umstände ein, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, wie z.B. Krankheiten, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Streik oder ähnliches, durch die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung seitens der Strömer & Hering GmbH erschwert oder gefährdet wird, behält die Strömer & Hering GmbH sich vor, Absagen oder Änderungen vorzunehmen. In diesen Fällen liegt die Gefahrtragung beim Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
10. Haftung
Die Strömer & Hering GmbH haftet bezüglich der überlassenen Mitarbeiter nur für die ordnungsgemäße Auswahl im Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit.
Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Auswahlverpflichtung entstehen. Für weitergehende Ansprüche haftet die Strömer & Hering GmbH nicht.
11. Übernahme/Vermittlung
Bei Übernahme/Vermittlung eines Mitarbeiters von der Strömer & Hering GmbH oder nachgewiesenen Bewerbers berechnet die Strömer & Hering GmbH unabhängig davon, ob und wie lange es zur Überlassung gekommen ist, eine Vermittlungsprovision.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der zuständigen Niederlassung von der Strömer & Hering GmbH. Als Gerichtsstand wird (unter Bearbeitung) vereinbart.
13. Anpassungsklausel
Die Strömer & Hering GmbH behält sich bei Veränderungen der gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen vor, die vereinbarten Vertragsbedingungen an die geänderte Lage anzupassen.
Die Strömer & Hering GmbH behält sich eine Erhöhung der Stundentarife vor, wenn nach Vertragsabschluss tariflich bedingte Entgelterhöhungen eintreten, wenn Mitarbeiter von der Strömer & Hering GmbH gegen andere mit höherer Qualifikation ausgetauscht werden oder wenn Umstände, die die Strömer & Hering GmbH nicht zu vertreten hat, eine Kostensteigerung verursachen.
14. Sonstiges
Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit möglich, als es sich um unbestrittene oder gerichtlich anerkannte Ansprüche handelt.
15. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, statt der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu vereinbaren, die in wirtschaftlicher Sicht dem ursprünglich Gewollten möglichst nahe kommt.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Strömer & Hering GmbH.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.
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Alle Rechte vorbehalten! / Stand 24. Mai 2018 / v-sh-1-17092010